Das Heilpraktikerwesen unterliegt Gesetzen, Verordnungen und Pflichten, denen ich gerne nachkomme. Für meine Patient*innen bedeutet dies u.a., dass sie sich sicher sein können, dass ich sie im Rahmen meiner Sorgfaltspflicht bei Verdacht auf eine schwerwiegende Erkrankung oder bei Verdacht auf eine Erkrankung, die unter das Infektionsschutzgesetz fällt, immer an ihren Arzt überweisen werde.